Presserecht / Äußerungsrecht

Beiträge in der Presse und insbesondere Online-Medien sind heute wirkmächtiger denn je. Fehler in der Berichterstattung können für Medienhäuser wie betroffene Personen oder Unternehmen hohes Risikopotenzial entfalten. Dagegen hilft umsichtige Prüfung und Beratung im Vorfeld von Veröffentlichungen und –nach einer Veröffentlichung – kluger Umgang mit entstandenen Ansprüchen im Nachgang.

Wir bei Klinkert beraten mit langjähriger und umfassender Erfahrung in der Presse- und Medienlandschaft: sowohl Medienunternehmen bei der Verteidigung ihrer Interessen und Rechte als auch prominente Persönlichkeiten und in große Wirtschaftsstrafsachen involvierte Personen bei der Durchsetzung von Ansprüchen auf Unterlassung, Gegendarstellung, Richtigstellung oder Schadensersatz. Gerichtlich oder außergerichtlich, diskret oder kompromisslos – wie es die Situation erfordert.

Medien unterstützen wir zum Beispiel

  • bei der Abwehr presserechtlicher Ansprüche aus Wort- und Bild-Berichterstattung;
  • durch interne Schulungen, Seminare oder direkte Beratung von Redaktionen und Autoren, auch zur Entlastung der Rechtsabteilung;
  • in allen Bereichen des Schaffensprozesses, also von der Quellen- und Informationsbeschaffung bis hin zur Formulierung und Veröffentlichung von Texten;
  • bei der Durchsetzung von Auskunfts- und Informationsansprüchen gegenüber Behörden.

Von Berichterstattung betroffene Unternehmen oder Personen begleiten wir

  • bei der Durchsetzung presserechtlicher Ansprüche aus Wort- und Bild-Berichterstattung, etwa wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts;
  • bei der Gestaltung der Öffentlichkeits- und Pressearbeit und der strategischen Kommunikation rund um einen Prozess;
  • bei der Beantwortung von Presseanfragen.

Stichworte

Äußerungsrecht, Auskunftsanspruch, Berichterstattung, Gegendarstellung, Kommunikation, Medienunternehmen, Öffentlichkeitsarbeit, Persönlichkeitsrecht, Presserecht, Prominente Persönlichkeiten, Richtigstellung, Schadenersatz, Unterlassung