Kartellrecht

Als Unternehmen schützen und vermarkten Sie Ihr Know-how unter anderem über Vertriebssysteme und -verträge, Lizenz- und Franchiseverträge, durch Wettbewerbsverbote oder über Konsortien, Plattformen und Kooperationen bei Forschung und Entwicklung.

Bei all diesen Vereinbarungen gilt es die kartellrechtlichen Rahmenbedingungen einzuhalten, sonst drohen rechtliche Unwirksamkeit, Schadensersatzansprüche und Bußgelder.Wir bei Klinkert beraten und vertreten Sie zivil- wie strafrechtlich.

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung Ihrer strategischen Ziele, etwa

  • in der Vertragsgestaltung, z.B. bei Technologietransferverträgen oder bei Vertriebsverträgen;
  • durch wirtschaftsstrafrechtliche Beratung im Bereich der kartellrechtlichen Compliance.

Wir vertreten Sie gegenüber Wettbewerbern und staatlichen Stellen

  • im Zusammenhang mit der Durchsetzung des Kartellrechts durch Private (Private Enforcement);
  • bei Abwehr und Durchsetzung von Lieferansprüchen bis hin zu Verfahren vor dem Bundesgerichtshof und der Europäischen Kommission;
  • mit wirtschaftsstrafrechtlicher Beratung bei Kronzeugenstrategien und -anträgen. Unsere Erfahrung führte wiederholt dazu, dass unsere Mandanten freigesprochen oder von den Kartellbehörden verhängte Bußgelder und Erlösabschöpfungen im Rechtsmittelverfahren substantiell reduziert wurden.

Stichworte

Bundesgerichtshof, Compliance, Erlösabschöpfung, Europäische Kommission, Kartellrecht, Kronzeugenantrag, Kronzeugenstrategie, Lieferansprüche, Private Enforcement, Rechtsmittelverfahren, Schadensersatzanspruch, Wirtschaftsstrafrecht, Freistellung,Selektiver Vertrieb