Gerichtsverfahren während Corona – Ein erster, kleiner Erfahrungsbericht

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In den vergangenen Monaten hatte das Coronavirus das öffentliche Leben fest im Griff. Inzwischen scheint sich dieser Griff etwas gelockert zu haben und so ist auch bei Gericht wieder so etwas wie Normalität eingekehrt. Wie sieht diese „neue Normalität“ aus? Ein Erfahrungsbericht.

Falls Sie zu denjenigen gehören, für die „Corona-Krise“ (oder „Öffnungsdiskussionsorgien“?) ein heißer Anwärter auf das Unwort des Jahres ist, seien Sie versichert: Sie werden hier nicht mit der Frage behelligt, ob Rechtsanwälte systemrelevant sind. Vielmehr wollen wir Ihnen einen kleinen, höchst subjektiven Eindruck davon schildern, wie Gerichte versuchen, mit der derzeitigen Situation umzugehen. Unser Bericht beschränkt sich auf Streitigkeiten im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes, wo wir vorwiegend tätig sind; die Erfahrungen in anderen Bereichen des Zivilrechts dürften aber ganz ähnlich sein.

Nachdem das Robert Koch-Institut Mitte März seine Risikoeinschätzung für Deutschland von „mäßig“ auf „hoch“ heraufsetzte, kam es für die meisten gerichtlichen IP-Streitigkeiten vorübergehend zum „Shutdown“. Selbst in einstweiligen Verfügungsverfahren wurden mündliche Verhandlungen von Amts wegen um mehrere Monate verlegt. Immerhin, so eine Vorsitzende Richterin, gehe es ja nicht „um Leben und Tod“. Schon hier ließ sich beobachten, dass das, was manche als „Corona-Wirrwarr“ bezeichnen, vor den Toren der Justiz nicht Halt macht: Während etwa in Köln die Marschroute lautete, Verhandlungen von Amts wegen zu verlegen, galt zur gleichen Zeit knapp 40 km weiter in Düsseldorf noch mehr oder weniger „business as usual“.

Mittlerweile hat eine „neue Normalität“ Einzug gehalten, die allerdings höchst unübersichtlich aussieht. Das zeigt sich schon an ganz banalen Dingen wie Plexiglas-Trennwänden im Gerichtssaal oder Einlasskontrollen. Während in Stuttgart die Richter von den übrigen Prozessteilnehmern durch Plexiglas getrennt werden, trennt das Plexiglas in Düsseldorf die Richter untereinander. Bei den Einlasskontrollen reicht die Variationsbreite vom schlichten Durchwinken über eine eingehende Befragung durch bewaffnete Sicherheitskräfte zur eigenen Gesundheit oder Kontakt zu Corona-Erkrankten in den letzten zwei Wochen. Durch die Bank lässt sich leider feststellen, dass die Parteien und ihre Vertreter innerhalb des Gerichtssaals beim Schutz vor Ansteckung eher auf sich alleine gestellt sind. Plexiglas oder wenigstens eine Bestuhlung im Mindestabstand – Fehlanzeige. Nicht unter den Tisch fallen soll aber der ein oder andere sehr fürsorgliche Hinweis von Richtern an die Prozessvertreter, doch mitzuteilen, ob man gesundheitliche Bedenken gegen einen Termin im Mai habe.

Wie in vielen anderen Bereichen gibt Corona auch in der Justiz der Digitalisierung einen kräftigen Schub. Vielfach ist eine erfreuliche Aufgeschlossenheit der Gerichte zu beobachten, Verhandlungstermine für die Parteien oder auch nur für eine Partei per Videokonferenz durchzuführen. Das verdient Beifall und reicht hoffentlich über die Pandemie hinaus – nicht nur, weil sich so Reisezeit einsparen lässt. Verhandlungen per Videokonferenz ermöglichen den Parteien die Teilnahme eines erweiterten Personenkreises (z.B. Mitarbeiter aus Patentabteilungen), den man bisher aus Kostengründen vielleicht eher klein gehalten hat. Hoffnungen hierauf machen die jüngst vom Patentsenat des BGH veröffentlichen Leitlinien zur Videoverhandlung und die in einem Webinar mitgeteilte Einschätzung des Senatsvorsitzenden, auf Grund der durchweg positiven Erfahrungen auch nach Corona weiter Verhandlungen per Video anbieten zu wollen. So gilt dann auch hier die Maxime: „Never let a good crisis go to waste!







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