Dr. David Jahn spricht zu den neuen Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung vor den Mitgliedsunternehmen der IHK Siegen

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Am 25.08.2018 müssen die Vorgaben der EU-Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) umgesetzt sein. Nach einer repräsentativen Befragung des Bitkom unter mehr als 500 Unternehmen, haben sich 30% noch nicht mit der DSGVO beschäftigt. Unter der Überschrift "Die neue DSGVO - Was Sie um 5 vor 12 noch beachten sollten" sprach unser Kollege Dr. David Jahn am 08.12.2017 vor den Mitgliedsunternehmen der IHK Siegen.

Ab 25. Mai 2018 gilt auch in Deutschland die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union (EU). Durch das neue EU-Recht werden unmittelbar das bisherige Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die EU-Datenschutzrichtlinie (Richtlinie 95/46/EG), auf der das BDSG basiert, abgelöst. Zeitgleich mit der DSGVO tritt ein verändertes Bundesdatenschutzgesetz in Kraft (BDSG-neu). Unternehmen müssen künftig neben der DSGVO auch das BDSG-neu beachten. Die geänderte Rechtslage bewirkt teilweise grundlegende Änderungen des Datenschutzrechts. Bei Nichtbeachtung der Vorgaben der DSGVO drohen hohe Bußgelder. Daher ist es für Unternehmen wichtig, sich möglichst frühzeitig um die Umsetzung der neuen Regelungen zu kümmern und neue datenschutzrechtliche Prozesse zu etablieren.





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