Die Deutsche Fußball Liga (DFL) hat die Medienrechte für die Übertragung der Fußball-Bundesliga von 2017/2018 bis 2020/2021 neu vergeben. Das Team von Klinkert Rechtsanwälte, das für medienrechtliche Beratung an der Schnittstelle zum Sportrecht hoch angesehen ist, hat im Vorfeld vor allem die urheberrechtliche Lizensierung der Rechtepakete mit begleitet sowie zum Schiedsvertragsrecht beraten.
Die neue Vergabe sieht vor, dass die Live-Spiele am Samstag, Sonntag und Montag sowie erstmals alle Parteien der 2. Bundesliga vom bisherigen Alleinanbieter Sky gezeigt werden. Für die restlichen Spiele, insbesondere an Freitagen, erhielt die Bezahlsparte von Eurosport den Zuschlag. Damit erfüllte die Liga die Vorgabe des Bundeskartellamts, welche untersagt, dass nur ein Anbieter die Exklusivrechte an den Live-Spielen erhält („no single-buyer-rule“). Der Erwerb aller TV-Live-Pakete seitens Sky hätte erfordert, einen Teil der Übertragungsrechte im mobilen und Internetbereich abzugeben.
Im öffentlich-rechtlichen Fernsehen wird weiterhin die ‚Sportschau‘ bei der ARD, das ‚aktuelle Sportstudio‘ im ZDF sowie der ‚Doppelpass‘ bei Sport1 gezeigt. Neu an Board ist der Onlinehändler Amazon, der die Audio-Streamingrechte erhalten hat und somit ab 2017/2018 alle Spiele der 1. und 2. Bundesliga im Internetradio übertragen wird. Der klassische Radioempfang bleibt bei der ARD und die Rechte für Internetclips erhielt erstmals der britische Anbieter Perform.